Fahrzeugklassen L1e & L3e

Die Vorteile von Leichtkrafträdern der Fahrzeugklassen L1e und L3e liegen insbesondere bei den Wartungs-, Betriebs- und Unterhaltskosten. Bei Elektromotorrädern können Sie beispielsweise beim „Tanken“ mit etwa 1 Euro pro 100 km kalkulieren. Außerdem erhalten Sie durch den Elektroantrieb Fahrleistungen der höheren Fahrzeugklassen zu einem wesentlich günstigen Preis.

Was ist die Fahrzeugklasse L1e?

Die Fahrzeugklasse L1e umfasst leichte, zweirädrige Kleinkrafträder (Roller, E-Roller, Mopeds, E-Mopeds) mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h (mit Toleranz 50 km/h). Die Motorleistung ist bei Elektroantrieben auf maximal 4 kW begrenzt. Diese Fahrzeuge haben eine Betriebserlaubnis und benötigen nur ein kleines Versicherungskennzeichen, jedoch keine reguläre Zulassung beim Straßenverkehrsamt. L1e Fahrzeuge müssen weder zur Hauptuntersuchung (HU) noch zur Abgasuntersuchung (AU), die bei Elektrofahrzeugen natürlich entfällt.

Was ist die Fahrzeugklasse L3e?

Für zweirädrige Kleinkrafträder mit mehr als 50 ccm und maximal 125 ccm Hubraum und einer Leistung (Nennleistung/Dauerleistung) von maximal 11 kW (ca. 15 PS) laut die EU-Klassifizierung L3e. Diese Leichtkrafträder müssen alle zwei Jahre (auch nach Erstzulassung) zur HU, jedoch entfällt immer die AU.

Welche Führerscheinklassen gehören zu L1e & L3e?

Zum Fahren von Kleinkrafträdern aus den EU-Kategorien L1e und L3e finden Sie hier die notwendigen Führerscheinklassen.

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