Hier erfahren Sie, welche Führerscheinklassen zu den L-Fahrzeugklassen für das Fahren von E-Mopeds in der 50 ccm-Klasse (maximal 50 km/h, 6 PS / 4,4 kW Nenndauerleistung) und für E-Leichtkrafträder in der 125 ccm-Klasse (100 km/h und mehr, maximal 15 PS / 11 kW Nenndauerleistung) benötigt werden. 1 kW entsprechen 1,36 PS, bzw. 1 PS entsprechen 0,74 kW.
Welchen Führerschein brauche ich, um ein E-Moped zu fahren?
Benötigte Fahrerlaubnis je Version
- 45 bzw. 50 km/h Version:
Führerscheinklasse AM, oder B (PKW-Führerschein)
In Nordrhein-Westfalen (NRW) können Sie die Führerscheinklasse AM bereits ab 15 Jahren erwerben. - 70 & > 100 km/h Versionen:
Führerscheinklasse A1, oder B mit B196 Erweiterung (ohne Prüfungen) *
* Welche Sonderregelungen gibt es?
Es gibt eine Ausnahme: Leichte Krafträder der 125 ccm Klasse darf jeder fahren, der die Fahrererlaubnis der alten Klassen 2, 3 und 4 vor dem 1. April 1980 erworben hat. Entsprechend dürfen Sie dann die Elektromopeds der A1-Klasse fahren.
Dürfen Sie das gewünschte E-Moped fahren?
Ja? Das freut mich sehr. Dann können Sie sich auf ein unvergessliches Erlebnis freuen! Mieten Sie ein E-Moped, oder fragen Sie hier Ihre kostenlose Probefahrt mit einem E-Moped an.
Nein? Noch nicht?! Das können Sie einfach ändern, indem Sie ein paar Fahrstunden nehmen.
Finden Sie eine Fahrschule in Ihrer Nähe
Die meisten Fahrschulen bieten Ihnen den AM, den A1 Führerschein, die Klasse B bzw. die B196 Erweiterung Ihres Autoführerscheins an.
Fahrschulen in Bielefeld
Hier finden Sie demnächst einige Fahrschulen in der Nähe von Bielefeld.
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Hier finden Sie demnächst einige Fahrschulen in der Nähe von Bünde.
